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Aktuelle Steuernews
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Steuernews

Jahressteuergesetz 2009

Im Stadium eines Referentenentwurfs ...mehr

Abgetretene Ansprüche von Kapitallebensversicherungen

Übersicherung bezieht sich auf den Nominalbetrag ...mehr

Mietkaution

Rückzahlungsproblematik bei Insolvenz des Vermieters ...mehr

Wirtschaftsrecht

Änderungen in der Pflegeversicherung ab 1.7.2008 ...mehr

Wirtschaftsrecht

Beitragssatzerhöhung zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird ab 1.7.2008 um 0,25 %-Punkte von bisher 1,7 % auf 1,95 % erhöht.

Zuschlag für Kinderlose

Ab 1.7.2008 wird auch der Personenkreis, der als kinderlos gilt und somit den Zuschlag von 0,25 % zu entrichten hat, erweitert um

  • Adoptiveltern, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption bereits eine der unten definierten Altersgrenzen erreicht hat und
  • Stiefeltern, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Eheteil des Kindes bereits eine der unten definierten Altersgrenzen erreicht hat oder wenn das Kind vor Erreichen dieser Altersgrenzen nicht in den gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied aufgenommen worden ist.

Definition der Altersgrenzen:

  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
  • Für Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung gilt hinsichtlich dieser Altersgrenzen Besonderes.

Herabsetzung der Vorversicherungszeit

Der notwendige Vorversicherungszeitraum für die Gewährung von Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit wird ab 1.7.2008 von bisher fünf auf zwei Jahre herabgesetzt.

Stand: 15. Juni 2008

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