Steuerklassenkombination:
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd
getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den
Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet
werden wollen oder der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der
Wenigerverdienende nach Steuerklasse V besteuert werden soll. Die
Steuerklassenkombination III/V ist im Regelfall zu wählen, wenn der in
Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 %, der in Steuerklasse V
eingestufte ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Darüber
hinaus steht den Ehegatten die Steuerklassenkombination IV/IV zur
Verfügung, sofern der höhere Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der
Steuerklasse V vermieden werden soll.
Steuerklassen-Rechner:
Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern,
stellt das Bayerische Landesamt für Steuern auf der Internet-Seite Finanzamt Bayern einen Steuerklassenwahl-Rechner 2009
zur Verfügung. Einzugeben sind lediglich die Bruttomonatslöhne und die
Rentenversicherungspflicht. Der Rechner ermittelt jeweils drei
Alternativen und zeigt die günstigste Kombination auf.
Tabellen:
Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder
haben Tabellen ausgearbeitet, die im Internet unter Finanzamt Bayer abrufbar sind. Aus den Tabellen
können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die
Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringsten Steuern
zahlen.
Stand: 08. Januar 2009





