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Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Ausbau der elektronischen Übermittlung von Erklärungen ...mehr

Abgeltungsteuer mildert verdeckte Gewinnausschüttung

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kann regelmäßig Verträge mit seiner eigenen GmbH schließen. Die häufigsten Vertragsarten sind Arbeits-, Miet- oder Darlehensverträge. Die Verpflichtungen der GmbH aus solchen Verträgen mindern den GmbH-Gewinn. ...mehr

Kirchensteuer und Abgeltungsteuer: Was gilt ab 2009?

Die Kreditinstitute sind seit dem 1.1.2009 verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge – Abgeltungsteuer genannt – einzubehalten. ...mehr

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2009

Berücksichtigung neuer Regelungen bei Aufwendungen für Kinder ab dem Veranlagungsjahr 2009 ...mehr

Unser Tipp

Bundesverfassungsgericht kippte die Pendlerpauschale. Wann besteht Handlungsbedarf? ...mehr

Jobkarte ELENA

Elektronischer Entgeltnachweis weiter unter Beschuss ...mehr

Steuerklassenwahl 2009 für Ehegatten

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der Wenigerverdienende nach Steuerklasse V besteuert werden soll. ...mehr

Steuerklassenwahl 2009 für Ehegatten

Steuerklassenkombination:
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der Wenigerverdienende nach Steuerklasse V besteuert werden soll. Die Steuerklassenkombination III/V ist im Regelfall zu wählen, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Darüber hinaus steht den Ehegatten die Steuerklassenkombination IV/IV zur Verfügung, sofern der höhere Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V vermieden werden soll.

Steuerklassen-Rechner:
Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, stellt das Bayerische Landesamt für Steuern auf der Internet-Seite Finanzamt Bayern einen Steuerklassenwahl-Rechner 2009 zur Verfügung. Einzugeben sind lediglich die Bruttomonatslöhne und die Rentenversicherungspflicht. Der Rechner ermittelt jeweils drei Alternativen und zeigt die günstigste Kombination auf.

Tabellen:
Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben Tabellen ausgearbeitet, die im Internet unter Finanzamt Bayer abrufbar sind. Aus den Tabellen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringsten Steuern zahlen.

Stand: 08. Januar 2009

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