ELENA-Verfahren:
Das ELENA-Verfahren ist ein Verfahren zur Generierung elektronischer
Einkommensnachweise mittels einer Chipkarte. Die Arbeitgeber müssen hierzu
voraussichtlich ab 2010 beginnen, laufend bestimmte Daten ihrer
Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Bei der
Beantragung von Sozialleistungen muss der Arbeitnehmer dann mit seiner als
„Job Card“ angemeldeten Chipkarte zur zuständigen Agentur für Arbeit
gehen, welche mit der Chipkarte die Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen
Speicherstelle anfordert. Experten sehen dem für 2012 geplanten Verfahren
des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) mit Skepsis und großen
Bedenken entgegen. Für die Bundessteuerberaterkammer „geht die vorgesehene
Datenübermittlung weit über das erforderliche Maß hinaus“(vgl. DStR-KR
Heft 7 Seite 28).
Datensammlung:
Zwar entsprechen die elektronischen Daten von ihrem Informationsgehalt
weitgehend jenen Informationen, welche bislang in Papierform den
betreffenden Stellen übermittelt wurden. Letzteres geschah jedoch bisher
stets anlassbezogen, während durch ELENA auch vertrauliche Daten von
Personen in den Datenpool gelangen, die gar keine Sozialleistungen in
Anspruch nehmen. Es sprechen gewichtige Argumente gegen ELENA. Bleibt
abzuwarten, ob das Verfahren tatsächlich eingeführt werden kann.
Stand: 08. Januar 2009





