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Aktuelle Steuernews
Ausgabe:

Steuernews

Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Ausbau der elektronischen Übermittlung von Erklärungen ...mehr

Abgeltungsteuer mildert verdeckte Gewinnausschüttung

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kann regelmäßig Verträge mit seiner eigenen GmbH schließen. Die häufigsten Vertragsarten sind Arbeits-, Miet- oder Darlehensverträge. Die Verpflichtungen der GmbH aus solchen Verträgen mindern den GmbH-Gewinn. ...mehr

Kirchensteuer und Abgeltungsteuer: Was gilt ab 2009?

Die Kreditinstitute sind seit dem 1.1.2009 verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge – Abgeltungsteuer genannt – einzubehalten. ...mehr

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2009

Berücksichtigung neuer Regelungen bei Aufwendungen für Kinder ab dem Veranlagungsjahr 2009 ...mehr

Unser Tipp

Bundesverfassungsgericht kippte die Pendlerpauschale. Wann besteht Handlungsbedarf? ...mehr

Jobkarte ELENA

Elektronischer Entgeltnachweis weiter unter Beschuss ...mehr

Steuerklassenwahl 2009 für Ehegatten

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der Wenigerverdienende nach Steuerklasse V besteuert werden soll. ...mehr

Jobkarte ELENA

ELENA-Verfahren:
Das ELENA-Verfahren ist ein Verfahren zur Generierung elektronischer Einkommensnachweise mittels einer Chipkarte. Die Arbeitgeber müssen hierzu voraussichtlich ab 2010 beginnen, laufend bestimmte Daten ihrer Arbeitnehmer an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Bei der Beantragung von Sozialleistungen muss der Arbeitnehmer dann mit seiner als „Job Card“ angemeldeten Chipkarte zur zuständigen Agentur für Arbeit gehen, welche mit der Chipkarte die Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle anfordert. Experten sehen dem für 2012 geplanten Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) mit Skepsis und großen Bedenken entgegen. Für die Bundessteuerberaterkammer „geht die vorgesehene Datenübermittlung weit über das erforderliche Maß hinaus“(vgl. DStR-KR Heft 7 Seite 28).

Datensammlung:
Zwar entsprechen die elektronischen Daten von ihrem Informationsgehalt weitgehend jenen Informationen, welche bislang in Papierform den betreffenden Stellen übermittelt wurden. Letzteres geschah jedoch bisher stets anlassbezogen, während durch ELENA auch vertrauliche Daten von Personen in den Datenpool gelangen, die gar keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Es sprechen gewichtige Argumente gegen ELENA. Bleibt abzuwarten, ob das Verfahren tatsächlich eingeführt werden kann.

Stand: 08. Januar 2009

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