Versicherungsmäntel
Geldanlagen im Mantel einer Lebensversicherung wurden von der Finanzbranche verstärkt im ersten Halbjahr 2008 als Anlagestrategiemodell vor der neuen Abgeltungsteuer favorisiert. Der Knackpunkt dieser Anlageform war, dass bestehende Wertpapierportfolios als Einmalanlage in eine Lebensversicherung eingebracht werden konnten. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren konnte der Versicherte (Anleger) die Erträge abgeltungsteuerfrei vereinnahmen.
Pläne des BMF
Um eine laufende Besteuerung von Erträgen aus Versicherungsmänteln künftig zu gewährleisten, hat das BMF Vorschläge für eine neue Verwaltungsregelung sowie – alternativ – Vorschläge für eine Gesetzesänderung herausgearbeitet. Geplant ist jeweils eine differenzierte Besteuerung von traditionellen kapitallebens- und fondsgebundenen Versicherungen einerseits und vermögensverwaltenden Versicherungspolicen andererseits. Unter die vermögensverwaltenden Policen sollen künftig Versicherungsverträge fallen, bei denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlagen vereinbart ist, die nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile beschränkt ist. Erträge aus solchen vermögensverwaltenden Versicherungen sollen künftig dem Versicherungsnehmer als „wirtschaftlicher Eigentümer“ zugerechnet werden. Damit unterliegen die Erträge künftig, ähnlich der Regelung für ausschüttungsgleiche Erträge bei Investmentfonds – in dem entsprechenden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) der Abgeltungsteuer.
Stand: 18. November 2008





