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Steuernews

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Neue Mehrwertsteuer-Richtlinien

Änderungen beim Ort der Erbringung von Dienstleistungen und beim Erstattungsverfahren ab 1. Januar 2010 ...mehr

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Künstlersozialkasse

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Neue Mehrwertsteuer-Richtlinien

Die neue Richtlinie stellt sicher, dass die auf Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer (MwSt) an das Land entrichtet wird, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Ferner soll die Erstattung von Vorsteuern beschleunigt werden. Die Maßnahmen treten generell am 1. Januar 2010 in Kraft.

Ort der Erbringung von Dienstleistungen

Nach den neuen MwSt-Vorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen erfolgt die Erhebung der MwSt an dem Ort, an dem der Kunde ansässig ist und nicht mehr – wie derzeit der Fall – an dem Ort, an dem der Erbringer ansässig ist. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen verhindert werden.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen von Unternehmen an Verbraucher bleibt der Ort der Besteuerung nach wie vor der Ort, an dem der Erbringer ansässig ist. Unter bestimmten Umständen sind diese für Unternehmen und Verbraucher geltenden Grundregeln allerdings nicht anwendbar, und spezifische Regeln finden Anwendung, um dem Grundsatz der Besteuerung am Ort des Verbrauchs Rechnung zu tragen. Diese Ausnahmeregeln betreffen insbesondere Restaurantdienstleistungen, Vermietung von Beförderungsmitteln, kultur-, sport-, wissenschafts- und bildungsbezogene Dienstleistungen sowie von Unternehmen für Verbraucher erbrachte Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen.
Um die MwSt-Regelung, die wegen der neuen Vorschriften für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen erforderlich geworden ist, zu vereinfachen, wird eine „Regelung der einzigen Anlaufstelle“ eingeführt, sodass Dienstleistungserbringer in ihrem Sitzland einem einzigen Paket von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der MwSt-Registrierung, den MwSt-Erklärungen und der Zahlung der MwSt nachkommen können. Dies schließt auch Dienstleistungen ein, die in anderen Mitgliedstaaten, in denen sie nicht ansässig sind, erbracht werden. Die MwSt-Einnahmen werden sodann von dem Land, in dem der Erbringer ansässig ist, an das Land überwiesen, in dem der Kunde ansässig ist und dessen MwSt-Sätze und Kontrollen Anwendung finden.

Erstattungsverfahren

Ebenfalls ab dem 1.1.2010 wird das bisherige Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer, die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten zu entrichten haben, in denen sie nicht niedergelassen sind, durch ein neues, rein elektronisches Verfahren ersetzt. Das derzeitige papiergestützte Verfahren ist langsam, umständlich und teuer. Ebenfalls neu ist der Zinsanspruch, den Unternehmen gegenüber Mitgliedstaaten haben werden, die Erstattungen verspätet vornehmen.

Stand: 15. März 2008

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